Was macht denn nun eigentlich ein Versicherungsmakler genau? Und worin unterscheidet er sich von anderen Beratern? Diese und andere Fragen möchten wir auf dieser Seite erläutern.

Der Bundesgerichtshof definiert den Versicherungsmakler als unabhängigen Treuhänder in Versicherungsangelegenheiten seiner Kunden. Er ist per Gesetz  den Interessen des Kunden verpflichtet und kann sich dafür quasi am Gesamten Versicherungsmarkt bedienen. Oft sind es über 50 Anbieter die für den Kunden objektiv verglichen und auf dessen individuelle Ansprüche geprüft werden.

Anders als Versicherungsvertreter oder Mehrfachagenten ist der Versicherungsmakler nicht den Interessen der Versicherungsgesellschaft (§84 HGB), sondern einzig und allein denen seines Kunden verpflichtet (§93 HGB). Dazu gehört auch eine weit aus umfangreichere Analyse- und Fragepflicht, damit nicht erst im Schadenfall festgestellt wird, ob die Risiken des Versicherungsnehmers überhaupt ausreichend gedeckt sind.

 

VersicherungsmaklerQuelle:  LexisNexis Deutschland Gmbh - Leitfaden Versicherungsvermittlergesetz

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