Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

Informationspflichten für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor müssen Finanzberater ab dem 10.3.2021 Informationspflichten im Rahmen des eigenen Internetauftritts erfüllen.

 

Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungsverordnung)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, berücksichtigen wir im Rahmen der Auswahl von Anbietern und Finanzprodukten die von den jeweiligen Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen vorhalten, beziehen wir je nach Kundenwunsch nicht in eine Empfehlungen ein. Grundsätzlich verfolgen wir einen Anlageansatz mit einer möglichst breiten Diversifikation über verschiedene Branchen, Länder und Assetklassen. ESG Kriterien werden zugunsten einer vollständigen Marktabbildung nicht automatisch zu einem Ausschlusskriterium. Je nach Kundenwunsch können diese aber in verschiedenen Ausprägungsstufen durchaus berücksichtigt werden. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Produktes informiert der Produktanbieter mit seinen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen kann uns ein Kunde im Vorfeld einer etwaigen Anschaffung dazu ansprechen.

 

Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens (Art. 4 Offenlegungsverordnung)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nicht automatisch berücksichtigt. Auf Wunsch des Anlegers und auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage, können diese jedoch in verschiedenen Ausprägungsstufen berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit sind wir jedoch nicht verantwortlich, bzw. können für diese nicht bürgen. Mit einem zukünftig breiteren Marktangebot wird gegebenenfalls eine ausführlichere Berücksichtigung erfolgen können.

 

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 Offenlegungsverordnung)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

 

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiko (ESG-Risiko) wird ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche, negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnte.

 

Welche Nachhaltigkeitsrisiken gibt es in den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung?

Umwelt:

Nachhaltigkeitsrisiken in diesem Bereich unterteilen sich in physische Risiken und Transitionsrisiken.

Physische Risiken ergeben sich z.B. im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse und deren Folgen. Direkte Folgen sind z.B. Hitze- und Trockenperioden, Überflutungen und Stürme; indirekte Folgen können der Zusammenbruch von Lieferketten oder die Aufgabe wasserintensiver Geschäftstätigkeiten bis hin zu klimabedingter Migration und bewaffneten Konflikten sein.

Transitionsrisiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft.

 

Soziales:

Soziale Risiken ergeben sich zum Beispiel aus der Nichteinhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes oder anerkannter arbeitsrechtlicher Standards.

 

Unternehmensführung:

Im Bereich Unternehmensführung können Risiken zum Beispiel durch Bußgeldzahlungen wegen hinterzogener Steuern oder Korruption entstehen.

 

Weitere allgemeine Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken finden Sie im Merkblatt der BaFin https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.html